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1. Theil 2 - S. 59

1867 - Breslau : Max
Adel. Ritterwesen. 57 ich habe die Kränkung gewiß durch meine Sünden verdient." Und fortan blieben sie die besten Freunde. Ein ander Mal belagerte er die Burg eines Grafen Eber- hard, mit dem er sich überwarfen hatte, und da er lange ver- geblich davor lag, beschloß er endlich, sie durch List zu überrum- peln; er ließ nämlich den Grasen zu einem Gastmahle in sein Zelt einladen, und während des Festes sollten sich Otto's Krieger aus die Burg werfen. Der Graf kam; nach der Mahlzeit wurde getanzt; er tanzte mit Otto's Schwester, der schönen Hedwig, die inniges Mitleid mit dem Manne empfand, der in der Zeit, wo er sich so sorglos dem Vergnügen hingab, verrathen werden sollte. „Es komme daraus, was da wolle," dachte sie, „ich will ihn warnen; ehrlich währt ja am längsten." Sie flüsterte ihm also zu, er solle sich vorsehen; das und das solle jetzt geschehen. Der Gras dankte, schlich sich eilends fort, und als die Soldaten Otto's anrückten, wurden sie wohlvorbereitet empfangen und zurück- getrieben. Otto erfuhr bald die Ursache des Mißlingens; aber er war gegen seine Schwester nicht ungehalten, und als der Gras um die Hand seiner Wohlthäterin anhielt, gab er sogleich seine Einwilligung. Otto I. starb plötzlich 973 aus dem Schlosse Memleben in Thüringen, und liegt zwischen seinen Frauen Edith und Adelheid im Dome in Magdeburg vor dem Altare begraben. 59. Ritterwesen — Faustrecht — Turniere. Schon bei den alten Germanen gab es einen Unterschied der Stände; es gab Freie und Unfreie oder Rechtlose; und unter Jenen, wie unter Diesen fand wieder ein Unterschied statt. Die Freien schieden sich in gemeine Freie und edle Freie (Ede- linge oder Adelinge), von welchen die letzteren allein die ursprüng- lich Freien (die Semperfreien) waren, welche ein angebornes Eigenthum, Allod, nach dem Erstgeburts-Recht vererbbar, be- saßen. Außer ihnen gab es noch zins- oder dienst-pflichtige Hö- rige (Leute, Liten) und Sklaven (Schalke), die als Kriegsgefan- gene, im Spiel oder aus andere Art ihre Freiheit verloren hatten und völlig rechtlos waren. Aus diesen Liten und Schalken, welche frei gelassen werden konnten, bildeten sich die gemeinen Freien, die aber erst in der dritten Generation in den Genuß aller Rechte der Freien traten.

2. Theil 2 - S. 60

1867 - Breslau : Max
58 Mittlere Geschichte. 2. Periode. Deutschland. Aus diesen Standes-Unterschieden entwickelte sich in Folge der Kriege und Eroberungen das L eh ns wesen des Mittelal- ters, das sogenannte Fe udalsystem. Alles eroberte Land näm- lich wurde unter die alten und neuen Besitzer getheilt, dergestalt aber, daß das den Ueberwundenen belassene Land gewisse Zinsen oder Leistungen zu gewähren hatte. Das übrige Land theilte der Sieger unter seine Gefährten (Vasallen), wofür sie ihm zum Heerbanll verpflichtet wurden. Aller Besitz ging also von dem Landesherrn aus, er war der allgemeine Lehnsherr. Der König erhielt aber durch das Recht der Eroberung noch einen beson- dern Antheil an dem eroberten Lande für sich, welches er eben- falls unter treue Diener vertheilte, aber nur zu lebenslänglicher Nutznießung. Ebenso übertrugen die großen Grundbesitzer einen Theil ihres Allods oder auch ihres Lehns geringeren Leuten als Asterlehn und brachten so die kleinen Freien in ein Lehnsverhält- niß, welches von diesen meistens auch aus dem Grunde gesucht ward, weil sie dadurch von dem allgemeinen Heerbann befreit wurden. Der Stand der Freien erhielt sich nur in den Baro- nen, freien Grundbesitzern in Mitte der Vasallen. Sie wurden Hintersassen der großen Grundherren. Das ganze Staatswesen des Mittelalters bestand also aus einer Un- masse ineinander verschlungener Privatverhältnisse, deren beleben- des Princip die wechselseitige Treue war. Zu der Zeit, wo der Adel allein den Stand der freien Leute ausmachte, herrschte unter ihm noch eine entsetzliche Rohheit. Ohne allen Unterricht in Wissenschaften aufgewachsen, hatten die Edel- leute für nichts Anderes Sinn, als sich im Kriege mit dem Feinde herumzuschlagen, oder, wenn es keinen Krieg gab, zu jagen und zu zechen. Kräftig wuchsen sie heran, abgehärtet wurden ihre Körper durch die beständige Bewegung; und da damals der höchste Ruhm nicht darin bestand, der Tugendhafteste und Ver- ständigste zu sein, sondern die stärkste Faust zu haben, so übten sich die Edelleute schon von Kindheit an, sich herumzuschlagen, zu reiten, zu jagen und zu fechten. Daher sehen wir auch jetzt noch in den alten Rüstkammern oft schwere Panzer und Waffen, die uns zu Boden drücken würden. Aber wir wollen diese un> sere schwächere Natur nicht beklagen, da indessen dafür unser Geist Riesenschritte gemacht hat. Die alten Ritter waren mei- stens so unwissend, daß wenige von ihnen lesen und schreiben konnten, und wenn einer seinen Namen unterschreiben sollte, so

3. Theil 2 - S. 167

1867 - Breslau : Max
Die Hansa. 165 sam waren auch die Edelleute gegen ihre Fürsten. Jeder glaubte ein Recht zu haben, zu rauben und sich mit Andern herumzu- raufen, so viel wie er wollte, und so entstand denn eine allge- meine Unordnung. Mit seinen Unterthanen verfuhr Jeder wie ihm beliebte und untereinander wurde jede Streitigkeit gleich mit dem Schwerte abgemacht. Ein Pfalzgraf ließ einmal seiner- jungen Frau, blos weil er einen Verdacht auf sie geworfen hatte, von einem seiner Knechte den Kopf abschlagen, ohne daß Jemand nur daran dachte, ihn zur Rechenschaft zu ziehen. Was noch das Uebel vermehrte, war, daß die Kaiser im 11. und 12. Jahr- hundert mehr in Italien als in Deutschland zu thun hatten und daher nicht einmal viel Zeit behielten, die Ruhestörer in Deutsch- land zur Ordnung zu bringen. Es ist schon gesagt worden, daß man diese Unordnungen, wo Jeder sich nach Maßgabe seiner Kräfte selbst Recht verschaffte, das Faustrecht nannte. Die wilden Raubritter lauerten besonders aus die Kaufmannswagen und Schiffe. Sahen sie von ihren Burgen herab in der Ferne einen Fuhrmannswagen kommen, so saßen sie mit ihren Knechten zu Pferde, legten sich in einen Hinterhalt und brachen auf die sorg- los einherziehenden Kaufleute los, die dann alle Habe verloren und noch froh sein mußten, wenn sie mit dem Leben und ge- sunden Gliedern davonkamen. Eben so ging es den Schiffen, die auf dem Rheine, der Elbe und andern deutschen Strömen die Waaren von Stadt zu Stadt führten. Da nun alle Klagen darüber bei dem Kaiser ohne Wirkung blieben, so dachteil die Kaufleute selbst auf Abhülfe. Hamburg und Lübeck schloffen zuerst einen Vertrag, gegen die Mitte des 13. Jahrhunderts, und bald trat auch Braunschweig dazu. Sie nannten das Bündniß Hansa. (Hansa hieß in jeder einzelnen Stadt die Kaufmannsgilde, welcher sämmtliche Großhändler derselben an- gehörten. In Norddeutschland umfaßte diese Gilde meist alle Leute des bessern Bürgerstandes und so wurde der Name „Hansa" aus die zu Handelsunternehmungen verbündeten Städte über- haupt übertragen.) Wenn nun Wagen von einem dieser Orte zum andern fuhren, so zogen bewaffnete Soldaten mit, welche von der Hansa aus gemeinschaftliche Kosten unterhalten wurden. Wie wunderten sich nun die Raubritter, wenn sie solche Wagen anfielen und von tüchtigen Soldaten gleich zurückgeschlagen wur- den! Die andern Handelsstädte des nördlichen Deutschlands fanden, daß dies eine herrliche Einrichtung sei, und wünschten

4. Theil 2 - S. 219

1867 - Breslau : Max
Fehmgerichte. 217 Avignon, der ihn gar in den Bann that*), war eine Quelle vie- ler Verwirrung. Zwar zog Ludwig nach Italien, ließ sich in Rom von einigen besonders dazu ernannten vornehmen Römern krönen, erklärte den ihm feindlichen Papst in Avignon (Johann Xxii.) für abgesetzt und ließ in Rom einen andern wählen; aber die Römer, erbittert über eine ihnen aufgelegte Steuer und über die Plünderungen der deutschen Kriegsknechte, empörten sich, verfolgten ihn beim Abzüge mit Steinwürfen und verjagten sei- nen Papst, der nun, nachdem er in die Hände seines erbitterten Gegners, Johann Xxii, gefallen war, zu lebenslänglicher Ge- fangenschaft verurtheilt wurde. Die Fürsten waren mit Ludwig höchst unzufrieden und drei Jahre vor seinem Tode sagten sie ihm geradezu: „Das Reich ist unter dir, Baier, sosehr verfallen und geschwächt worden, daß man auf alle Art vorbeugen muß, daß es nicht wieder an einen baierschen Fürsten gelange." In der That war damals in Deutschland jede Ordnung aufgelöst; überall Rechtslosigkeit, überall Fehde, Unterdrückung des Schwächern durch den Stärkern und Ungerechtigkeit. Dies gab Veranlassung zu der Entstehung der Fehmgerichte in West- phalen, die von der Mitte des 13. bis gegen Ende des 15. Jahr- hunderts bestanden zu haben scheinen. Die Freigerichte waren wohl im Grunde nichts weiter als eine Fortbildung der alten Grafengerichte über freie Männer und Grundbesitzer, worin über eigentliche Vergehen derselben (Friedensbrüche) von Schöffen aus ihrer Mitte geurtheilt wurde, nur daß sie ganz allmälig ihre Be- fugnisse auch über die Grenzen ihrer Heimath und ihres Standes ausgedehnt und einerseits freie Männer aus allen Theilen des Reiches unter ihre Besitzer aufgenommen hatten, wie sie ander- seits auch die Rechtsgiltigkeit ihrer Urtheile über ganz Deutsch- land und alle Stände des Volkes mit Ausnahme der Geistlichkeit behaupteten und durch ihre überall zerstreuten Mitglieder die Execution derselben vollziehen ließen. Zugleich bildete sich aus *) Der gegen Ludwig erlassene Bannfluch lautete: „Verflucht sei Ludwig bei seinem Eingänge, verflucht bei seinem Ausgange! Der Herr schlage ihn mit Wahnsinn, Blindheit und Tollheit! Der Himmel sende über ihn seine Blitze'! Der Zorn Gotteö und der Apostel entbrenne gegen ihn in dieser und der zu- künftigen Welt! Der Erdkreis kämpfe gegen ihn, der Boden öffne sich und ver- schlinge ihn lebendig! Alle Elemente seien ihm entgegen! Sein Haus werde öde! -Leine Kinder mögen daraus vertrieben werden und in die Hände Derer fallen, die sie tobten!"

5. Theil 2 - S. 12

1867 - Breslau : Max
10 Mittlere Geschichte. 1. Periode. Deutsche. nahm man zu einem sicherern Mittel, wie man glaubte, seine Zuflucht, zu den Ordalien oder Gottesurtheilen. Hierbei, glaubte man, übernähme Gott selbst die Entscheidung Die ge- wöhnlichsten Ordalien bestanden aus folgenden: die Feuerprobe. Der Angeklagte mußte vier und einen halben Schritt lausen mit einem glühenden Eisen auf der flachen Hand; dann wurde diese in ein Säckchen gebunden und versiegelt. War nach drei Tagen keine Brandwunde da, so sprach man ihn als unschuldig los. Aus eine ähnliche Art verfuhr man beim Kesselfange, wo der Beschuldigte mit entblößtem Arme in einen Kessel voll kochenden Wassers fahren und einen aus dem Grunde liegenden Ring herausholen mußte. Bei der Wasserprobe wurde der Ver- klagte an Händen und Füßen gebunden und so ins Wasser ge- worfen; sank er unter, so zog man ihn geschwind als unschuldig heraus; schwamm er, so wurde er als schuldig bestraft. Bei der Kreuzprobe wurden der Angeklagte und der Kläger jeder an ein Kreuz mit ausgebreiteten Armen hingestellt; wer zuerst er- müdete, hatte den Proceß verloren. Oft wurde auch das Recht durch einen Zweikampf erwiesen, und dies ist der Ursprung der Duelle, die leider noch bei uns zuweilen vorkommen, zur Schande unseres aufgeklärten Jahrhunderts. Daß alle diese Mittel gar sehr unzuverlässig waren, sehen wir zwar jetzt wohl ein; aber damals hatten die Leute den Glauben an eine un- mittelbare Einmischung Gottes, den wir auch wohl noch hier und da bei uns finden. Wenn ein Stamm ein neues Land erobert hatte, so wurden gewöhnlich die Besiegten Leibeigene und die Sieger Herren. Aus diesen bildete sich dann der Adel. Der König oder Fürst ver- theilte die Ländereien nach Gutdünken an seine treuen Begleiter, doch so, daß er ihnen die Besitzung wieder nehmen und einem Andern geben konnte, und wenn der Besitzer starb, so fiel sie wieder an den König zurück, der sie dann aufs neue, entweder an den Sohn des Verstorbenen oder an einen Andern, vergab. Der Könrg war der Lehnsherr und der Besitzer sein Vasall oder Lehnsträger. Man nennt diese Einrichtung die Lehns- v er fass un g oder das Feudalsystem. Es wird weiter unten (Abschnitt 59) noch davon die Rede sein. War ein Franke oder ein anderer Deutscher von dem an- dern getödtet worden, so ruhte der Sohn oder sonst der nächste Verwandte des Ermordeten nicht eher, bis er sich gerächt, oder

6. Theil 2 - S. 34

1867 - Breslau : Max
32 Mittlere Geschichte. 1. Periode. Franken. ihm der Papst eine schon bereit gehaltene Krone auf das Haupt, salbte ihn zum römischen Kaiser, und die Kirche hallte zu- gleich wieder vom freudigen dreimaligen Zurufe des Chors: „Karl dem Großen, dem von Gott gekrönten, frommen und friedbringenden Kaiser von Ronl, Leben und Sieg!" — Das geschah am 25. December 800, und seit der Zeit pflegten die deutschen Könige sich in Rom zu römischen Kaisern krönen zu lassen, wenn ihnen auch in Rom selbst nichts gehörte. Karl stellte sich sehr überrascht und sagte nachmals, wenn er das ge- wußt hätte, wäre er an dem Tage nicht in die Kirche gekommen. Indessen ist doch wahrscheinlich, daß die Sache vorher zwischen ihm und Leo abgeredet war. Seit dieser Zeit hat Karl etwas mehr Ruhe gehabt. Klei- nere Kriege kamen zwar auch wohl noch vor, aber er konnte doch nun mehr auf die Verwaltung seiner weiten Länder sehen. Hierin erscheint er nun recht eigentlich als ein großer Mann; denn er fand nicht nur eine größere Freude am Erbauen als am Zerstören, sondern verstand auch, seine noch ungeschlachten Franken allmälig zu bilden und die so verschiedenartigen Natio- nen seines großen Reichs durch seinen mächtigen Willen und seine weisen Gesetze zusammenzuhalten. Er schaffte überall die alten Nationalherzöge ab und theilte das ganze Reich in Gaue ein. An der Spitze eines jeden Gaues stand ein Gaugraf, dem das Gerichtswesen und der Heerbann untergeben war. Die Gemeinde-Gerichte wurden wöchentlich von den Centgrafen abgehalten; monatliche Gau- oder Landgerichte hielt der Gaugraf und zur Beaufsichtigung der Grafen in den verschiedenen Di- stricten reisten zwei Sendboten (missi dominici), meist ein Geist- licher und ein Laie, umher, um etwaige Beschwerden über die Grafen anzunehmen, welche an den Pfalzgrafen, ursprünglich den Vorsitzer des Gerichts in der königlichen Pfalz, gebracht wurden. In den Grenzländern schützten die Markgrafen ge- gen die feindlichen Einfälle. Zog Karl in den Krieg, so wurde der Heerbann aufge- boten; denn stehende Heere, wie jetzt, hatte man damals noch nicht, und auch Karl hatte nur eine kleine Schaar stehender Truppen. Alle, die von Karl ein Lehen erhalten hatten, auch alle freie Besitzer von Ländereien, mußten dann aufbrechen mit ihren Knechten. Lanze, Schild, Bogen. Pfeile, Helme und Panzer brachte Jeder selbst mit. Geistliche blieben zu Hause; aber ste

7. Theil 4 - S. 327

1862 - Breslau : Max
Bauernemancipation. Schamyl. 327 gegen war und die Bauern selbst nicht recht begriffen, was man mit ihnen vorhabe. — Indessen obwohl bis jetzt alle Verhand- lungen des Central-, wie des später eingesetzten Provinzial- Comite's noch zu keinem Ziele geführt haben, hat doch eben so wenig der Kaiser sein Ziel aufgegeben und die Festigkeit seines Charakters bürgt dafür, daß er es erreichen werde?) Inzwischen hat die russische Politik den Orient nicht aus den Augen gelassen, zumal es ihm gelang, hinsichtlich derselben nods; während der Pariser Conferenzen eine Verständigung mit Frankreich herbei- zuführen, wie sich bei Behandlung der Donaufürstenthümer- frage zeigte. Den bei weitem wichtigsten Erfolg in Asien errang Rußland 1859 durch Besiegung und Gefangennehmung Sch am y ls, des Tscherkessenhelden, mit dessen Beseitigung — allerdings zu früh — die Unterwerfung des Kaukasus vollendet schien. — Dem russischen Fürsten Boryatinsky gebührt der Ruhm, diesen lang- wierigsten und gefährlichsten Gegner der russischen Vergrößerung nach Osten besiegt zu haben. — Er hatte ihn in immer engere Grenzen eingeschlossen und zuletzt auch sein Felsenfort Wedea erobert. Mit nur 400 ihm bis in den Tod getreuen Märiden floh Schamyl in den Süden Daghestans. Aber die Russen hefteten sich an seine Fersen und erstürmten seine letzte Zufluchtsstätte, das Felsennest Gunib, wobei alle Märiden bis auf 47 fielen. Schamyl barg sich in einer Höhle, ergab sich aber auf die persön- liche Aufforderung des Fürsten (8. Sept. 1859). Der Fürst ließ ihm Dolch und Pistolen und schickte den gefangenen, damals *) *) Die Emancipation ist inzwischen Thatsache geworden. Der Kaiser machte seinen Entschluß durch ein Manifest vom 10. Februar bekannt, wo es u. A. heißt: „Durch das Vermächtniß unserer Vorfahren und durch die Vorsehung ist uns das Loos geworden die Lage der Leibeigenen zu verbessern. Wir begannen mit festem Vertrauen zu dem Adel des Reichs. Unser Vertrauen hat sich be- währt. Das neue Gesetz gewährt den Leibeigenen volle Freiheit. Den Guts- besitzern ist das Recht des Eigenthums ihrer Ländereien gewährt; sie überlassen aber den Bauern deren Gehöfte zur fortwährenden Nutznießung nebst neuerdings gesetzlich dazu bestimmtem Lande gegen gesetzliche Leistung von Abgaben. In diesem eine Uebergangsperiode bezeichnenden Zustande heißen die Bauern: zeitweilig Verpflichtete. Zugleich haben die Bauern das Recht, ihr Gehöft auszukaufen und mit Zustimmung des Gutsherrn auch andere ihnen bis dahin zugetheilte Ländereien zu kaufen. Dann werden die Bauern freie Landbesitzer. Diese neue Ordnung muß binnen zwei Jahren überall allmälig eingeführt sein."

8. Theil 4 - S. 91

1862 - Breslau : Max
Vorbereitungen zum Befreiungswerke in Preußen. 91 jeder Beziehung ein schwerer Druck: eine Kriegsentschädigung und Contributionen aller Art waren bis zu einer fast unerschwing- lichen Höhe zu leisten, französische Besatzungen blieben in den preußischen Festungen und bei seinen Kriegszügen durch preußi- sches Gebiet stellte Napoleon immer neue willkürliche Forderun- gen an das schwer geprüfte Land; auch wachte der fremde Ge- walthaber mit strenger, eifersüchtiger Vorsorge darüber, daß Preu- ßen kein größeres als das ihm beim Friedensschluß zugestandene Heer unterhielt. Aber ungeachtet dieser Schwierigkeiten wußte die warme ernste Vaterlandsliebe des Königs und einer Reihe von patriotischen Männern die geeigneten Mittel und Wege zu finden, um die innere Entwickelung und Erstarkung Preußens zu fördern. Neben der Opferwilligkeit añer Classen der Einwohner diente eine musterhafte Fiuanzverwaltung dazu, trotz der großen Kriegskosten die Hülfsmittel des Landes wieder zu heben und zu vervielfältigen, — nicht weniger war man bemüht, den freudigen Patriotismus aller Volksclassen durch die Gewährung gewisser bisher entbehrter Rechte und Freiheiten zu entwickeln. Unter den Ministern von Stein und Fürst von Hardenberg wurden den Bauern manche drückende Lasten der alten Erbunterthänig- keit abgenommen, den Bürgern durch die Einführung einer frei- sinnigen Städteordnung eine höhere Theilnahme am Gemein- wohl eingeflößt. Viele geistliche Güter und Kapitel, deren Ein- nahmen für die kirchlichen Zwecke nicht nöthig waren, wurden für allgemeine Staatszwecke eingezogen, die öffentlichen Abgaben aber gleichmäßiger als bisher vertheilt. Um die Wünsche des Volks an den Thron gelangen zu lassen, wurde ferner eine Vertretung der einzelnen Provinzen angeordnet. Vor Allem aber war das Augenmerk der Staatslenker auf die Begründung einer tüchtigen Wehrverfassung gerichtet, durch welche das preußische Volk in den Stand gesetzt werden sollte, das fremde Joch, wenn die Stunde geschlagen hätte, wieder abzuschütteln. Der wackere Scharnhorst, welcher sich von niederem Stande durch Talent und Tapferkeit bis zur Stelle eines Generals emporgearbeitet hatte, schuf in Gemeinschaft mit Gneisenau und Grolmann ein ganz neues Heerwesen, welches noch jetzt den Stolz und die Kraft Preußens ausmacht. An die Stelle der früheren Söldner- truppen trat die allgemeine Wehrpflicht aller dienstfähigen Söhne des Vaterlandes und die Schöpfung der Landwehr, durch welche es möglich wurde, trotz der Beobachtung der vorge-

9. Geschichte Schlesiens - S. 11

1836 - Breslau : Max
11 men erhielt Heinrich nach Abtretung mehrerer Oerter seine Freiheit wieder. .— Herzog Heinrich hatte sich erlaubt, die Kirchengüter 'zu besteuern. Daraus entspann sich ein lang- wieriger Streit mit dem Bischof Thomas Ii., wobei zwar Heinrich den Bann Anfangs nicht ach^e, ^doch aber endlich vor Ratibor sich mit Thomas persönlich aussöhnte, und sich der Ausgleichungdesstreitcsdurchdenpäpstlichenlegaten, Phi- lipp Bischof von Fermo, 1282 unterwarf, wodurch die Rechte der Kirche festgestellt und nur in dringender Noth ihm erlaubt wurde, von ihr ein Hülfsgeld zu verlangen. Seit- dem wurde er so freigebig gegen die Kirche, daß er den Bei- namen Probus (b. i. der Mildthätige, nicht der Fromme, nach damaligem Latein) erhielt. — Durch eine hinterlistige Gefangennehmung mehrerer seiner Vettern auf dem Schlosse Baricz 1281 übte er mehr seine Rache gegen dieselben aus, als daß er viel dadurch gewonnen hätte. — Er starb 1290, wie man sagt an Gift. Noch auf seinem Todbette ertheilte er dem Bisthum ein großes Privilegium und dem Bischof als Fürsten von Neiße das ganze herzogliche Recht, und vertheilte sein Gebiet durch ein Testament unter seine Vettern. — Breslau hat diesem Herzoge die Kreuzkirche (1288), viele Freiheiten, als Brot-und Schuhbänke, das Meilenrecht, das Recht der Innungen, das Schrotamt/ die Wage, die Niederlage zu verdanken. Er ist zugleich derjenige der schlesischen Fürsten, der sich durch seine Kriegs- züge unter König Ottokar gegen Rudolf von Habsburg, so wie auch als Minnesänger einen auch außerhalb des Vater- landes berühmten Namen gemacht hat. .§ 20. Ihm folgte Heinrich, Sohn des liegnitzkschen Herzogs Boleslaus Ii., nach freier Wahl der breslauifchen Landstände, und heißt in der Reihe der breslauifchen Her- zoge Heinrich V., 1290 — 96. Da nach dem Testa- mente seines Vorgängers, Heinrich Iii. von Glogau Breslau erben sollte, so entspann sich nun ein Streit zwischen beiden Vettern. Heinrich vonglogau bemächtigtesich durch Lutko

10. Geschichte Schlesiens - S. 14

1836 - Breslau : Max
Wesen Schlesien von Polen sich absonderte. Die Herzoge, deren viele deutsche Prinzessinnen zu Gemahlinnen hatten, wollten den deutscheu Fürsten im Glanze ihres Hofstaates gleich kommen; aber ihre Einkünfte, die im Ertrage ihrer Landgüter, in Regalien, Grundzinsen und Abgaben be- standen, reichten dazu nicht aus, selbst außerordentliche Abgaben konnten ihre Ausgaben nicht decken. Daher kam es, daß sie theil's ihre Güter, Zölle und Vorrechte verpfän- deten, theils viele Rechte an Städte verkauften, und daß so ihr Ansehen, besonders in den durch Theilungen klein gewordenen Gebieten immer mehr sank. Dagegen wuchs das Ansehen des Adels, welcher immer freier und unabhän- giger wurde, sich immer mehr Rechte erkaufte und sich von Lehnsverbindlichkeiten gegen die Fürsten immer mehr und mehr losmachte. § 25. Nach der früheren polnischen Verfassung war der Landbewohner im Stande der Leibeigenschaft und zu vielen Diensten gegen seinen Gutsherrn so wie gegen den Landesherrn verpflichtet, welche durch die fürstlichen Die- ner noch auf's drückendste vermehrt und erzwungen wurden. Die Einwohner der Städte waren nicht besser daran, und mußten außer allerlei Diensten noch für Alles, was durch sie öffentlich zum Verkauf gebracht wurde, Abgaben zahlen. Die Städte waren gewöhnlich bei Burgen entstanden, in denen ein Kastellan die Gerechtsame des Fürsten wahrnahm und die Gerichtsbarkeit verwaltete. § 26. An die Stelle dieser polnischen Verfassung trat nun nach und nach, und besonders in Niederschlesien, deut- sche Verfassung, welche sich vorzüglich durch persönliche Frei- heit, festgesetzte Dienstverhältnisse und eigenen Gerichtsstand von jener älteren unterschied. Die anziehenden Deutschen gaben die erste Veranlassung dazu; die von ihnen angeleg- ten Dörfer erhielten eigene Gerichtsbarkeit unter dem Erb- schulzen; die Bewohner, Bauern und Gärtner waren per- sönlich freie Leute; aber hinsichtlich der ihnen obliegenden
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